UNSER BESTER SERVICE


PHOTOVOLTAIKANLAGE BEI auroraSOLAR® KAUFEN UND DEN EIGENEN STROM HERSTELLEN

INFORMATIONEN UND TIPPS FÜR IHRE SOLARANLAGEN-PLANUNG


Sie möchten Ihre Immobilie mit dem Kauf einer Photovoltaikanlage aufwerten und  Ihren eigenen Strom unabhängig herstellen und somit Ihre Stromkosten senken? Das ist auf jeden Fall eine gute und richtige Entscheidung. 


Hier möchten wir Sie mit Informationen zu Preisen, zur Förderung und der Montage versorgen.

LOHNT SICH EINE SOLARSTROMANLAGE FÜR SIE?


Erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob und wie sich eine Photovoltaikanlage mit oder ohne Speicher anhand Ihrer eigenen Angaben lohnt. Unser Solarrechner stellt Ihnen die wichtigsten Kennzahlen einfach und kompakt zur Verfügung.

Probieren Sie es gleich aus!

PLANUNG EINER PHOTOVOLTAIKANLAGE


Wie viel Strom verbrauchen Sie im Jahr?

Planen Sie in näherer Zukunft eine Anschaffung weiterer größerer Stromverbraucher wie zum Beispiel ein Elektroauto, eine Sauna....?

Welche Dachfläche steht auf Ihrer Immobilie zur Verfügung? Oder besteht die Möglichkeit der Errichtung einer Solarterrasse oder eines Solarcarportes als Alternative?

Wie alt ist das Dach Ihrer Immobilie und müsste es eventuell vorher saniert werden?

Wo soll der Wechselrichter in der Größe eines Koffers in Ihrer Immobilie installiert werden?

Möchten Sie für den Nachtbetrieb auch einen Solarstromspeicher installieren? Standortfrage klären.

Ist der vorhandene Zähler- Verteilerkasten geeignet?

Soll die Photovoltaikanlage notstromfähig sein?

STROMKOSTENEINSPARUNG DURCH  PHOTOVOLTAIKANLAGE


Der Preis für den typischen Haushaltsstrom steigt jedes Jahr, Solarstrom von Ihrem eigen Dach ist dagegen günstiger und unterliegt auch keiner Preisteigerung.


Durch diesen Preisvorteil zahlt sich Ihre Investition für die Photovoltaikanlage bereits nach einigen Jahren selbst ab.on Energiemarktsegmenten, einschließlich privater, kommerzieller und großflächiger PV.

FINANZIEREN ODER MIT EIGENKAPITAL BEZAHLEN? 


Bei der heutigen Zinssituation sollten Sie Ihr Erspartes, welches heute vielleicht noch auf dem Sparbuch liegt und Jahr für Jahr weniger wird, lieber in die eigene Immobilie investieren und mit dem eigenen Solarstrom ab dem ersten Tag profitieren.


Stehen Ihnen zur Zeit keine Barmittel zur Verfügung, können Sie auch die vielfältigen günstigen Kreditangebote diverser Banken nutzen. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden. Ihre Photovoltaikanlage zahlt Ihnen immer Ihre Investition zurück oder den Kredit ab.

PHOTOVOLTAIKFÖRDERUNG UND EINSPEISEVERGÜTUNG

INFORMATION ZUR FÖRDERUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN UND STROMSPEICHERN


In der Vergangenheit hat die Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern eine wichtige Rolle bei der Einführung dieser sehr teuren und neuen Technologie gespielt. In den letzten Jahren sind die Anschaffungskosten sowie die Förderungen immer geringer geworden.


In den vergangenen Jahren war das "Enerneuerbare Energien Gesetz" (EEG) das entscheidende Instrument zur Förderung von Photovoltaik in Deutschland. Regionale Stromnetzbetreiber mussten jede Kilowattstunde, die aus einer Photovoltaikanlage erzeugt wurden, abnehmen und vergüten. Die Einspeisevergütung spielt heut zu Tage durch den Eigenverbrauch und der Speicherung des produzierten Stroms nur noch eine untergeordnete Rolle.


Sie sollten Ihre Entscheidung für ein eigenes Solarkraftwerk aber nicht von einer Förderung abhängig machen, denn eine Photovoltaikanlage rechnet sich auch ohne Förderung.

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BUNDESWEITE FÖRDERUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN


Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.


Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.


Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.

Photovoltaik Förderung über das erneuerbare Energiengesetz (EEG)

Regionale Photovoltaik Förderung durch die Stadt oder Kommune

Steuerliche Förderung durch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer oder Abschreibungsmöglichkeiten

Photovoltaik Förderung über die KfW oder BAFA

Photovoltaik Förderung durch den regionalen Energieversorger

SOLARANLAGEN SOLLTEN VERSICHERT SEIN

LUMIT®- Solaranlagenversicherung


Der "Vollkaskoschutz" für:

klassische Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel

Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen, wie Diebstahl, Vandalismus, Sabotage oder Marderbiss

technische Gefahren, z.B. Kurzschluss oder Überspannung

sonstige Gefahren wie Schneedruck, Glasbruch oder höhere Gewalt

Anlagenschutz auf allen Gebäuden, auch wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden

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Inklusive in der LUMIT®- Solaranlagenversicherung


Inklusive! Vorsorge-Versicherung:

Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die Versicherungssumme zu niedrig veranschlagt war, erstatten wir einen 10% höheren Betrag.

Inklusive!

Wenn die Solaranlage infolge eines Brandschadens am Gebäude für die Instandsetzungsarbeiten abgebaut werden muss, sind die De- und Remontagekosten bis 2.500 Euro mitversichert.

Inklusive!

Im Schadenfall sind Aufräumungs- und Entsorgungskosten sowie Kosten für das Ausleihen und Aufstellen von Gerüsten und Arbeitsbühnen bis 15.000 Euro mitversichert.

LUMIT®-Ausfallkosten-Deckung:

Kann die Photovoltaikanlage während der Reparatur keine Energie mehr ins Netz eines Versorgungsunternehmens abgeben, erstatten wir die entfallende Einspeisevergütung.

LUMIT®- Betreiberhaftpflichtversicherung


Die LUMIT®- Betreiberhaftpflichtversicherung schützt private oder gewerbliche Betreiber im Haftungsfall vor unberechtigten Ansprüchen und hohen Kosten.

Zusätzlich absicherbar:

Gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Gebäudeteilen und Räumlichkeiten, an/auf denen die im Vertrag genannten Solaranlagen angebracht sind, auch wenn diese zu diesem Zweck von Ihnen gemietet, geliehen oder gepachtet wurden.


Vielleicht haben Sie schon von dem neuen Umweltschadensgesetz gehört, das 2007 in Kraft getreten ist und eine neue öffentlich-rechtliche Haftungsgrundlage darstellt? Von einem Umweltschaden spricht das Gesetz, wenn Gewässer, Böden oder geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume wie z. B. Natur- und Vogelschutzgebiete in Mitleidenschaft gezogen werden. Das heißt, bei eintretenden Schäden an der Natur können Sie und die jeweiligen Anlagenbetreiber von einer Behörde zur Verantwortung gezogen werden! Mit LUMIT sind derartige Umweltschäden auf fremden Grundstücken mit 1 Mio. EUR abgesichert.

SOLARKREDIT


Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Darlehen von der KfW aus dem Programm 270 Erneuerbare Energien zu nutzen.


Ebenfalls bieten diverse Regionalbanken / Sparkassen und Bausparkassen günstige Photovoltaikkredite an.


Demnächst können wir Ihnen hier an dieser Stelle unseren Finanzierungspartner präsentieren.

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PHOTOVOLTAIK - UND DAS FINANZAMT

STEUERLICHE BETRACHTUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN UND STROMSPEICHERN


Jede Photovoltaikanlage, die Strom gegen Vergütung ins öffentliche Netz einspeist, muss beim Finanzamt angemeldet werden.


Daraus ergeben sich mehr oder weniger aufwändige Rechte und Pflichten für den jeweiligen Anlagenbetreiber.


Ebenso muss zwischen den Auswirkungen bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer unterschieden werden. Pauschale Aussagen sind daher nicht möglich und es muss jeder Einzelfall individuell betrachtet werden.


Hier ist immer ein Steuerberater Ihres Vertrauens oder ab 2023 auch der Lohnsteuerhilfeverein bei Anlagen bis 30kWp der erste Ansprechpartner.


Erste Orientierung kann sich jeder online bei der Finanzverwaltung Bayern unter https://www.finanzamt.bayern.de holen. Hier wird das gesamte Thema verständlich und rechtssicher dargestellt.

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